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Geldwäschereigesetz

Erforderliche Daten/Belege bei Geschäftsbeziehungen

Im Rahmen gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben (insbesondere des auf 01.01.2023 revidierten Geldwäschereigesetzes) bestehen für die Bank Gantrisch bei der Eröffnung sowie während der Dauer der Geschäftsbeziehung gewisse Abklärungspflichten.

Um unsere Pflichten wahrnehmen zu können, benötigen wir von unseren Kunden gewisse Dokumente und Angaben. Liegen uns diese Dokumente und Angaben nicht vor, so dürfen wir eine Geschäftsbeziehung nicht eröffnen oder können diese ggf. nicht weiterführen.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihre Unterstützung.

Detaillierte Informationen finden Sie hier:

Geschäftsbeziehung natürliche Personen

Geschäftsbeziehung Gesellschaften