Die Bank Gantrisch ist wie alle anderen Schweizer Banken und Wertpapierhäuser Mitglied bei der Einlagensicherung esisuisse und ist verpflichtet die Selbstregulierung "Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern" zu unterzeichnen.
Guthaben bei der Bank Gantrisch sind durch das System der Einlagensicherung gesichert.
Im Fall des Konkurses der Bank Gantrisch schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kunden bis CHF 100'000.- vor dem Verlust (gemäss Regelung im Gesetz). Wobei zwischen Einzelengagement sowie gemeinsamen Konti unterschieden wird und diese getrennt gesichert sind:
Einzelengagements sind bis maximal CHF 100'000.- gesichert. Hat ein Kunde mehrere Einzelkonti bei der Bank Gantrisch, werden die Guthaben zusammengezählt.
Sind mehrere Personen Inhaber eines Kontos, wird diese Gemeinschaft (z.B. Ehegatten, Einfache Gesellschaften, Erbengemeinschaften oder Stockwerkeigentümergemeinschaften) wie ein eigener, separater Kunde behandelt. Die Guthaben, die auf eine solche Gemeinschaft lauten, sind ebenfalls bis maximal CHF 100'000.- gesichert. Hält diese Gemeinschaft mehrere Konten, werden diese zusammengezählt.
Ehepaar Muster hat als Gemeinschaft ein gesichertes Guthaben von CHF 100’000.-. Der überschüssige Anteil von CHF 50’000.- fällt in die dritte Konkursklasse.
Ehepaar Muster hat als Gemeinschaft ein gesichertes Guthaben von CHF 100’000.- aus dem gemeinsamen Privatkonto. Der überschüssige Anteil von CHF 50’000.- fällt in die dritte Konkursklasse.
Das Guthaben (Einzelengagement) von Frau Muster von CHF 50’000.- ist zusätzlich in vollem Umfang gesichert.
Das Guthaben (Einzelengagement) von Herrn Muster von CHF 30’000.- ist zusätzlich in vollem Umfang gesichert.
Insgesamt beträgt die Einlagensicherung in diesem Beispiel CHF 180’000.-.
Die gesetzliche Regelung des Schutzes von Guthaben findet sich insbesondere in den Artikeln 36a bis 37j des geänderten Bankgengesetzes und in den Artikeln 42a bis 44a der geänderten Bankenverordnung. Auch wenn wir Widersprüche nach bestem Wissen und Gewissen vermeiden wollen, weisen wir Sie darauf hin, dass die gesetzliche Regelung massgebend ist und nicht die vorliegende, rechtlich nicht bindende Kundeninformation.
Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie auf der Internetseite www.esisuisse.ch
Bei Fragen steht Ihnen Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater gerne zur Verfügung.