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Säule 3a

Die individuelle Vorsorge. Mit der Säule 3a sparen Sie für Wohneigentum, selbstständige Erwerbstätigkeit oder Ruhestand – und profitieren schon heute.

Die jährlichen Einlagen auf dem Vorsorgekonto werden mit einem Vorzugszins verzinst und sind steuerprivilegiert. Sie können die jährlichen Einlagen vom Einkommen abziehen. Das Kapital ist zudem vermögens- und verrechnungssteuerfrei.

Aktuell gelten folgende jährliche steuerabzugsberechtigte Maximalbeträge:

CHF 7'056.– für Erwerbstätige mit BVG (Pensionskasse)
CHF 35'280.– für Erwerbstätige ohne BVG (max. aber 20% des Erwerbeinkommens)

Wir bieten Ihnen zudem die Möglichkeit, Vorsorgevermögen oder einen Teil davon in Wertschriften zu investieren. Mit dem Ziel, gegenüber dem Kontosparen längerfristig eine höhere Rendite zu erzielen.
3a Vorsorgesparen mit Wertschriften

Tipp: Ab einem angesparten Guthaben von ungefähr CHF 50'000.- empfehlen wir Ihnen die Eröffnung eines weiteren Säule 3a Kontos. So ist zu gegebener Zeit ein gestaffelter, steueroptimierter Kapitalbezug möglich. 

apropos kapitalbezug... 

Die Säule 3a ist eine zweckgebundene Altersvorsorge. Bezüge sind grundsätzlich frühestens 5 Jahre vor dem AHV-Alter möglich. Die Besteuerung bei Kapitalauszahlung erfolgt getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz.

Ein früherer Bezug ist möglich, um selbstgenutzes Wohneigentum zu erwerben, um eine bestehende Hypothek auf selbstgenutztem Wohneigentum zu amortisieren, um eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen sowie bei Einkauf in die Pensionskasse, wenn Sie eine Invalidenrente beziehen oder bei definitivem Wegzug aus der Schweiz.

Antragsformulare für den Bezug im laufenden Jahr sind jeweils bis spätestens 12. Dezember einzureichen.

Ihre Vorteile

  • Einzahlungen in die Säule 3a können Sie bis zum jährlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Sie profitieren von einem Vorzugszins.
  • Zins wird ohne Verrechnungssteuerabzug dem Vorsorgekonto gutgeschrieben und unterliegt nicht der Einkommenssteuer.
  • Auf dem Vorsorgeguthaben zahlen Sie keine Vermögenssteuer.
  • Sie haben keine Einzahlungsverpflichtung. 

Konto eröffnen

Jetzt Konto beantragen oder im Kundenportal eröffnen.

Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin/Ihren Kundenberater, an die gewünschte Kontaktperson oder an das Team Finanz T 031 734 20 99.

Zins

0.60%

Zielpublikum

Vorsorgesparen 3a ist für alle volljährigen ArbeitnehmerInnen und Selbstständigerwerbende bis zum 70. Lebensjahr geeignet.

Bezugsmöglichkeiten

Das Kapital bleibt bis fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter gebunden. In folgenden Fällen ist ein vorzeitiger Bezug möglich:

  • Zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum oder zur Amortisation der Hypothek auf selbstgenutztem Wohneigentum
  • Bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Bei endgültigem Verlassen der Schweiz (Wegzug)
  • Bei Erwerbsunfähigkeit (Bezug einer ganzen Invalidenrente)
  • Bei Verwendung der Auszahlung für den Einkauf in eine andere Vorsorgeeinrichtung
  • Im Todesfall des Vorsorgenehmers (Die Begünstigung im Todesfall ist an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Eine Änderung der Begünstigtenordnung ist in beschränktem Masse möglich.)