Sie verwenden einen nicht mehr unterstützten Browser, daher kann die Webseite teilweise nicht korrekt dargestellt werden.
Telefon E-Mail Termin Anfahrt
Kontakt
Privat > Zahlen > Bank Gantrisch TWINT > FAQ Bank Gantrisch Twint App

FAQ Bank Gantrisch Twint App

Wie registriere ich mich in der Bank Gantrisch TWINT App?

Wie Sie sich für die Bank Gantrisch Twint App registrieren können, finden sie auf dieser Seite.

Welche Kontoarten sind für Bank Gantrisch TWINT zugelassen?

Privatkonto, Privatkonto 50 plus, Beginners Konto Zahlen. Erkundigen Sie sich gerne bei Ihrem Kundenberater.

Steht Bank Gantrisch TWINT auch für Geschäftskunden zur Verfügung?

Nein, Bank Gantrisch TWINT kann nur von Privatkunden genutzt werden. Um TWINT für kommerzielle Zwecke zu nutzen, wenden Sie sich direkt an TWINT (058 667 98 44).

Was sind die Voraussetzungen für die Nutzung von Bank Gantrisch TWINT?

Zahlungskonto bei der Bank Gantrisch, gültiger E-Banking-Vertrag, Schweizer Mobilenummer und Smartphone.

Mit welchen Smartphones funktioniert TWINT?

Smartphone mit Betriebssystem iOS (ab Version 15.0) oder Android (ab Version 9). Ist Ihr Gerät kompatibel?

Was kostet mich Bank Gantrisch TWINT?

Die Nutzung der App ist kostenlos. Es werden keine Kommissionen oder Buchungsspesen belastet.

Können mehrere TWINT Apps verwendet werden?

Ja, es können mehrere TWINT Apps von verschiedenen Finanzinstituten verwendet werden. Bank Gantrisch TWINT kann pro Gerät nur einmal installiert werden. Es können jedoch mehrere Konten eingebunden werden.

Können Kredit- oder Debitkarten mit der Bank Gantrisch TWINT App verknüpft werden?

Nein, dies ist nicht möglich. Sie können ein oder mehrere Konten mit E-Banking verknüpfen.

Kann mit Bank Gantrisch TWINT Transaktionen über mehrere Konten abwickeln?

Ja, es können mehrere Konten aus Ihrem E-Banking-Vertrag in die TWINT App integriert werden. Voraussetzung ist, dass das Konto für Bank Gantrisch TWINT geeignet ist (Privatkonto, Privatkonto 50 plus, Beginners Konto Zahlen). Im Menü "Konten" können Sie die gewünschte Auswahl treffen. Diese Funktion steht Ihnen erst nach dem Einscannen des Aktivierungscodes zur Verfügung.

Wo kann ich festlegen, auf welches Konto Gutschriften erfolgen, wenn ich mehrere TWINT Apps nutze?

Dies kann im gewünschten App unter "Einstellungen" → "Geld empfangen" festgelegt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Bank Gantrisch TWINT und TWINT Prepaid?

Bank Gantrisch TWINT ist direkt mit einem Zahlungskonto der Bank Gantrisch verbunden. Die App steht somit nur für Bank Gantrisch Kunden zur Verfügung. Durch die Direktanbindung entfällt das vorgängige Aufladen von Guthaben. Die Gutschriften und Belastungen sind direkt auf dem verbunden Bank Gantrisch Konto einsehbar.

Kann die TWINT Prepaid App weiterhin genutzt werden?

Ja, die Prepaid App kann weiterhin verwendet werden, jedoch steht die LSV-Anbindung (inkl. Direktaufladung von CHF 200.00) nicht mehr zur Verfügung. Die Aufladung erfolgt mittels QR-Rechnung, dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Geld wird mit der TWINT App, die als letzte registriert bzw. installiert wurde, empfangen. Wir empfehlen jedoch, Bank Gantrisch TWINT zu nutzen, da mehr Funktionen und höhere Limiten zur Verfügung stehen.

Gibt es Transaktionslimiten?

Ja, die Limiten sind im Bank Gantrisch TWINT unter Menü "Transaktionslimiten" ersichtlich. Diese Limiten können nicht angepasst werden.

Weshalb wird für die Registrierung von Bank Gantrisch TWINT ein gültiger E-Banking Vertrag benötigt?

Mit den E-Banking Logindaten überprüfen wir Ihre Identität und stellen sicher, dass es sich bei der Registrierung tatsächlich um Sie handelt. Als zusätzliche Sicherheitsmassnahme erhalten Sie für die Registrierung einen Aktivierungsbrief mit einem QR-Code per Post zugestellt. Mittels Scannens des QR-Codes kann Bank Gantrisch TWINT vollumfänglich genutzt werden.

Weshalb wird für die Registrierung von Bank Gantrisch TWINT ein QR-Code benötigt?

Den QR-Code benötigen Sie als zusätzliche Sicherheitsmassnahme für die Registrierung. Der QR-Code wird Ihnen mittels Aktivierungsbrief per Post zugestellt. Durch das Scannen des QR-Codes kann Bank Gantrisch TWINT vollumfänglich genutzt werden.

Welche Gründe können vorliegen, wenn eine Geldsendung nicht möglich ist?

  • Ist das Kontoguthaben unzureichend, kann keine Sendung durchgeführt werden. Den Kontostand des mit der App verbundenen Kontos können Sie im E-Banking einsehen.
  • Empfänger:innen hat keine TWINT-App. Wenn eine Person nicht bei TWINT registriert ist, kann diese kein Geld empfangen.

Das gesendete Geld ist beim Empfänger nicht angekommen. Was können die Gründe sein?

  • Es besteht die Möglichkeit, dass die empfangende Person die TWINT App gelöscht, ihr TWINT Konto jedoch nicht deaktiviert hat. Damit der Betrag gutgeschrieben werden kann, muss die Person die TWINT App erneut herunterladen. Anschliessend sollte sie den gesendeten Betrag erhalten.
  • Sendung erfolgte an eine falsche Mobilenummer. Wir empfehlen die falsche Nummer zu kontaktieren und das Geld zurückzufordern (Geld anfordern).

Ich habe meine TWINT-PIN vergessen, was muss ich tun?

Kontaktieren Sie bitte unseren TWINT-Support unter 031 734 20 10, um Ihre PIN zurückzusetzen.

Ich habe eine neue Mobilenummer, was muss ich tun?

Kontaktieren Sie bitte unseren TWINT-Support unter 031 734 20 10, um Ihre Mobilenummer anzupassen.

Ich habe ein neues Smartphone, was muss ich tun?

Installieren Sie die Bank Gantrisch TWINT auf Ihrem neuen Gerät und wählen Sie bei der Registrierung die Option «Nein, ich bin bereits TWINT-Nutzer». Verwenden Sie dazu Ihre bestehende Bank Gantrisch TWINT-PIN und Ihren bestehenden Bank Gantrisch E-Banking-Vertrag.

Wo kann ein Schadenfall, ein Betrugsfall oder eine Transaktionsbeanstandung gemeldet werden?

Melden Sie sich bitte beim TWINT-Support unter 031 734 20 10.

Wie kann der TWINT-Account gesperrt werden?

Wenden Sie sich bitte an den TWINT-Support unter 031 734 20 10, um Ihnen TWINT Account zu sperren.

Wie lautet die TWINT-Support Telefonnummer von Bank Gantrisch?

Die Telefonnummer lautet 031 734 20 10 und steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.