Die individuelle Vorsorge. Mit der Säule 3a sparen Sie für Wohneigentum, selbstständige Erwerbstätigkeit oder Ruhestand – und profitieren schon heute.
Die jährlichen Einlagen auf dem Vorsorgekonto werden mit einem Vorzugszins verzinst und sind steuerprivilegiert. Sie können die jährlichen Einlagen vom Einkommen abziehen. Das Kapital ist zudem vermögens- und verrechnungssteuerfrei.
CHF 7'056.– für Erwerbstätige mit BVG (Pensionskasse)
CHF 35'280.– für Erwerbstätige ohne BVG (max. aber 20% des Erwerbeinkommens)
Wir bieten Ihnen zudem die Möglichkeit, Vorsorgevermögen oder einen Teil davon in Wertschriften zu investieren. Mit dem Ziel, gegenüber dem Kontosparen längerfristig eine höhere Rendite zu erzielen.
3a Vorsorgesparen mit Wertschriften
Tipp: Ab einem angesparten Guthaben von ungefähr CHF 50'000.- empfehlen wir Ihnen die Eröffnung eines weiteren Säule 3a Kontos. So ist zu gegebener Zeit ein gestaffelter, steueroptimierter Kapitalbezug möglich.
Die Säule 3a ist eine zweckgebundene Altersvorsorge. Bezüge sind grundsätzlich frühestens 5 Jahre vor dem AHV-Alter möglich. Die Besteuerung bei Kapitalauszahlung erfolgt getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz.
Ein früherer Bezug ist möglich, um selbstgenutzes Wohneigentum zu erwerben, um eine bestehende Hypothek auf selbstgenutztem Wohneigentum zu amortisieren, um eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen sowie bei Einkauf in die Pensionskasse, wenn Sie eine Invalidenrente beziehen oder bei definitivem Wegzug aus der Schweiz.
Antragsformulare für den Bezug im laufenden Jahr sind jeweils bis spätestens 12. Dezember einzureichen.
Jetzt Konto beantragen oder im Kundenportal eröffnen.
Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin/Ihren Kundenberater, an die gewünschte Kontaktperson oder an das Team Finanz T 031 734 20 99.
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Vorsorgesparen 3a ist für alle volljährigen ArbeitnehmerInnen und Selbstständigerwerbende bis zum 70. Lebensjahr geeignet.
Das Kapital bleibt bis fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter gebunden. In folgenden Fällen ist ein vorzeitiger Bezug möglich: