Das Lastschriftenverfahren Einzug (LSV-Einzug) eignet sich dann, wenn Sie als Zahlungsempfänger regelmässig wiederholende Beträge einziehen.
Praktisch für beide Seiten: Sie als Gläubigerin oder Gläubiger lösen die Zahlungstransaktion aus und belasten das Bankkonto der zahlungspflichtigen Person. Diese erteilt Ihnen einmalig mit einer Belastungsermächtigung das Recht, die fälligen Forderungen direkt ihrem Bankkonto zu belasten.