Das Konto zur Gründung einer Aktiengesellschaft oder für die Eröffnung einer GmbH. Dieses Konto steht Ihnen ebenfalls für ordentliche und genehmigte Kapitalerhöhungen zur Verfügung.
Gerne eröffnen wir für Sie ein Kapitaleinzahlungskonto und erstellen für die effektive Gründung oder Kapitalerhöhung die nötige Kapitaleinzahlungsbestätigung. Nach erfolgtem Handelsregistereintrag kann dieses Konto als Kontokorrent weitergeführt werden.
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Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin/Ihren Kundenberater oder an die gewünschte Kontaktperson.
Sobald die Firma im Handelsregister eingetragen ist.
Führung Kapitaleinzahlungskonto 1‰ vom Kapital, mindestens CHF 250.-.
Bei direkter Umwandlung in ein Geschäftskonto der Bank Gantrisch reduziert sich die Gebühr um die Hälfte.